Vermieters Pflicht: Betriebskostenabrechnung

Sowohl bei preisgebundenem als auch bei preisfreiem Wohnraum ist der Vermieter nun verpflichtet, innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode über die vom Mieter geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen abzurechnen.

Wir erstellen für Sie als Vermieter von Wohnungen oder Miethäusern die jährlich anfallende Betriebskostenabrechnung - zuverlässig und fristgerecht.

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© Steuerberatung Sabine Krauth